Mittwoch, 11. Mai 2011

Das schwarze Buch der Versicherungen

Auszug aus dem Titel von Anonymous
E-Book erscheint Ende 2011

Wie finde ich einen geeigneten Sachverständigen ?


Wählen Sie öffentlich vereidigte Sachverständige. Diese sind neutral und sachlich und es gibt sie für fast jedes Fachgebiet. Die Adressen von geeigneten Sachverständigen erhalten Sie bei der IHK. Dies ist die beste Adresse, wenn Sie möchten können Sie natürlich auch über das Internet oder das Telefonbuch recherchieren. Achten Sie wie gesagt darauf, dass der Sachverständige öffentlich und vereidigt ist. Klären Sie mit der Versicherung ob diese die Kosten übernimmt, die erhalten dann allerdings auch als erste die Abschrift ! Wer die Musik bestellt...

Wann kriege ich mein Geld ?


Na, was denken Sie denn ? Tage, Wochen ?
Rechnen Sie in Monaten und Jahren – wenn Sie Glück haben und alles richtig machen ! Trennen Sie sich von der Illusion, das das jetzt schnell ginge ! Es gibt keinen unmittelbaren Zwang den Sie ausüben können. Schließlich geht es um ein komplexes Thema und alle Fragen müssen geklärt werden, zur Not vor Gericht. Eine Abkürzung gibt es da (eigentlich) nicht. Diese Buch wird Ihnen helfen einige doch zu finden.
Wenn Sie den Weg der Klage beschreiten, müssen Sie in Jahren rechnen. Ein Anwalt muss sich in den Sachverhalt einlesen, Ihre Verträge studieren, Gutachten einholen und einiges mehr.
Vielleicht bekommen Sie Ihr Geld auch nie. Haben Sie das einmal in Erwägung gezogen ?
Vielleicht haben Sie in all dem Eifer etwas übersehen, vielleicht hat einer der Beteiligten vergessen seine Versicherung zu bezahlen, vielleicht, vielleicht....
Haftlichtschäden sind keine sichere Bank. Im Gegenteil, das ist eine ganz wacklige Geschichte. Versuchen Sie sich außergerichtlich zu einigen. Das bevorzugt auch die Versicherung. Für die erhöht sich mit jeder Klage auch das Kostenrisiko.
Wenn es aber auf dem Weg zur Klage stockt, müssen Sie sich überlegen, wie Sie die Dinge beschleunigen können. Zunächst mit freundlichem aber bestimmten Druck. Erst wenn das nicht fruchtet lassen sie es eskalieren.
Vergessen Sie auch das Argument, dass wenn Sie kein Geld bekommen Ihre Firma Insolvenz anmelden muss – das freut die Versicherung, denn meistens ist der Schaden damit auch erledigt.
Auch der oftmals vorgebrachte Grund man brauche das Geld jetzt, zieht nicht !
Leider gilt hier :
Geld hat man zu haben !
Sie können sich also nicht darauf berufen, dass die Firma pleite ging weil die Versicherung nicht schnell genug zu Potte kam. Das ist ein sehr schwieriger Weg und den sollten sie schnell abhaken.
Der Weg zum Geld führt einzig und allein durch hartnäckiges, beständiges nachbohren, schnelles Liefern von Informationen und einer diffusen Drohkulisse falls auf der anderen Seite schlampig gearbeitet wird.

Welche Schäden kann ich geltend machen ?

Schäden am Vermögen in den unterschiedlichsten Formen, also auch Einnahmeausfälle ( Betriebsunterbrechungsschäden, entgangene Mieten z.B.) , auch Schäden am Wert von Sachen (Wertminderung einer Immobilie z.B.). Sollte Sie der Versicherte sein, ist natürlich ein Blick in den Vertrag notwendig um zu klären, welche Schäden durch die Versicherung gedeckt werden und welche nicht.
Die die nicht durch die Versicherung gedeckt sind, können immer noch beim Schädiger – sofern bekannt – geltend gemacht werden.
Der juristische Begriff des Schadens ist ein etwas anderer als im Alltag. Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt beraten. Vielleicht ist es mehr als Sie denken. Bauen Sie jedoch keine Traumschlösser – in Deutschland ist alles geregelt und Sie wollen ja nicht bis zum europäischen Gerichtshof um Ihr Anliegen vorzutragen , oder ?


Was ist mit Schmerzensgeld ?

Ein schwieriges Thema mit oftmals unergiebigen Entschädigungen für Verluste an Leib und Leben.
Sie sollten Ihre Wiedergutmachung nicht zu sehr auf diesen Punkt stützen. Es ist leider so, dass körperlich oder seelische Verletzungen, nicht sonderlich hoch entschädigt werden. Darüber hinaus ist der Nachweis oftmals langwierig und schwierig. 3 Gutachten – 4 Meinungen und schon kommen Sie nicht weiter. Einfacher ist es bei den Dingen, die einen Kaufpreis oder festen Wiederbeschaffungswert besitzen, so traurig es ist ! Machen Sie sich hier keine großen Hoffnungen. Sie finden jedoch im Internet durchaus Richtwerte für Schmerzensgeld an denen Sie sich grob orientieren können.
Stellen Sie aber Ihre Denkweise auf Juristen um. Wenn Ihnen zum Beispiel durch einen Unfall die Zeugungsfähigkeit abhanden gekommen ist, ist dies ein unwiederbringlicher Verlust für einen Menschen. Einen wirtschaftlichen Schaden haben Sie aber trotzdem nicht erlitten – es sei denn Sie verdienen Ihren Lebensunterhalt mit dem Zeugen von Nachwuchs. Ein Bauer könnte also für einen Zuchtbullen durchaus einen Schadenersatz geltend machen. Sie aber haben keine wirtschaftlichen Einbußen dadurch und können höchstens Schmerzensgeld beanspruchen. Rund 50.000,00 Euro ist dies dem OLG Celle wert (http://app.olg-ce.niedersachsen.de/cms/page/schmerzensgeld.php).

Wesentlich für einen späteren Prozess sind drei Parameter :

  1. Die Kausalität = Der Nachweis, dass ein Schaden durch das Ereignis hervorgerufen wird.
  2. Weiterhin dass der Versicherte den Schaden zu verantworten hat.
  3. Schadenhöhe = wie der Ausdruck schon sagt.
Wenn Sie Sie die Kausalität nicht nachweisen können, brauchen Sie sich um die Schadenhöhe erst keine Gedanken zu machen. Das eine bedingt das andere. Konzentrieren Sie sich also darauf einen unumstößlichen Beweis zu liefern, dass es tatsächlich das Schadenereignis war, dass zu einem Vermögensschaden geführt hat.
Kalkulieren Sie ein, dass auch weitere Faktoren einen Einfluss auf den Eintritt und die Höhe des Schadens gehabt haben können. Haben Sie z.B. die Wartung des Daches vernachlässigt, kann Ihnen beim Schadenfall durch z.B. Regenwasser durchaus ein Mitverschulden unterstellt werden.
Damit ist die Schlacht noch nicht gänzlich verloren, aber Ihre Entschädigung wird geschmälert. Im besten Fall können Sie diese Nachlässigkeit weiterreichen – z-B. An die Versicherung des Arbeitnehmers der für solche Aufgaben zuständig war. Damit eröffnen Sie aber eine neue Front, die Geld, Anwälte, Kraft und Zeit kostet.

To Do:
Überlegen Sie sich eine starke Hypothese, wie es zu dem Schadenereignis gekommen ist. Jede Ihrer Behauptungen muss belegbar sein. Am besten mit Fakten, Dokumenten , oder Zeugen. Lassen Sie den Hergang von Dritten kritisch auf Schwachstellen prüfen. Bauen Sie für diese Schwachstellen vor. Die Gegenseite wird diese Schwächen suchen, wahrscheinlich finden und wenn Sie dann keine Antworten finden, wankt Ihr gesamter Anspruch. Bauen Sie keine Traumschlösser. Die Kausalität anzugreifen ist – neben der Vertragsprüfung – das worauf die Versicherung zunächst den größten Aufwand verwendet. Sie kann sich bei Erfolg nämlich alles nach gelagerte ersparen ! Vermeiden Sie komplizierte Zusammenhänge, versuchen Sie die Dinge einfach zu halten ! Je komplexer, desto wahrscheinlicher, dass Sie Fehler machen. Lassen Sie doch die Gegenseite nachfragen und Einwendungen machen ! Sie können dann immer noch den Ablauf verfeinern.

Haben Sie es also geschafft eine plausible Erklärung für den Hergang des Schaden zu konstruieren ?
Ist dieser Hergang mit den Naturgesetzen in Einklang ? Können Sie einzelne Punkte belegen ? Fein, bevor Sie jedoch diese Erklärung zum Hergang ins Rennen schicken muss sie noch eine letzte Feuerprobe bestehen:
Der Versicherung ist – wenn Ihre Hypothese zur Kausalität schlüssig und wasserfest ist – dies natürlich auch klar. Das heißt aber leider noch nicht, dass man einfach das Scheckbuch zückt und dem geplagten Geschädigten eine angemessene Summe ausstellt.
Die Versicherung hat hier eigentlich nur noch eine Chance Ihr schönes Kausalitätsgebilde zusammen zu knüppeln: Indem sie unfairerweise einfach einen Schritt zurück geht und ganz blöd fragt: „Was war eigentlich DAVOR?“
Da Sie dieses Buch gelesen haben, haben Sie sich auf diese Frage vorbereitet. Zum einen tun Sie hier sehr überrascht und zugleich empört !
  • Sie verbitten sich , dieser Frage weiter nachzugehen, denn wer wollte denn bestimmen wo man hier ein Ende finden will ? Letztlich hängt jeder Vorgang auf der Welt mit einem vorherigen zusammen. Diese Diskussion führt zu nichts, man käme dann zurück auf Adam und Eva und letztlich wäre der liebe Gott dran schuld.
  • Weiterhin zeigen Sie sich dennoch erfreut, denn die Tatsache, dass die Versicherung, statt auf den Hergang nunmehr auf die Vorgeschichte zurückgreifen begehrt, zeigt wohl deutlich, dass man den Schadenhergang als solches anerkennt.
Die weitere Diskussion soll also von diesem Zeitpunkt an geführt werden.
Lassen Sie sich nicht in eine Diskussion verstricken, die darauf abzielt, den Zeitraum vor dem unmittelbaren Schadenereignis zu durchleuchten. Einziges Ziel der Versicherung hierbei ist es nur, die Kausalität an irgend einer Stelle zu unterbrechen und somit den Schaden abzuweisen ! Das kann bei unbedarften Menschen durchaus fruchten, irgendwann im verlauf findet man einen Punkt an dem man die Schuld für nach gelagerte Vorgänge einem anderen in die Schuhe schieben kann. Sollte die Versicherung hier beharrlich bleiben, oder evtl. gar einen Punkt machen können, so empfiehlt man ihr sich den Anteil am Schaden vom jeweiligen Mitverursacher per Regress zu holen – sofern man dies nicht selbst ist.

Der schwarze Peter Regress

Regressansprüche werden bei komplizierten Fällen übrigens sehr ungern von Versicherungen durchgefochten. Umso weniger wenn Sie sich mit dem Geschädigten per Vergleich geeinigt haben. Dann fehlt ein Gerichtsurteil um der Regressforderung mehr Nachdruck zu verleihen und einen Prozess mit Aussicht auf Erfolg führen zu können.
Man „könnte“ also hier ein „Bauernopfer“ platzieren, der als Mitverursacher agiert und sich später durch Insolvenz oder anderem Wege dem Regressanspruch entzieht – sofern dieser überhaupt zum tragen kommt. Einzig mit der Absicht die Verhandlungen nicht ins Stocken kommen zu lassen. Dieser Weg ist aber sicher nur etwas für Abgebrühte und nicht allgemein empfehlenswert und eventuell strafbar.

In meinem konkreten Fall waren die Dinge eigentlich eindeutig. Ein nachlässiger Heizungsmonteur hatte seine Arbeit nicht ordentlich abgeschlossen und die Heizung in einem instabilen Zustand zurückgelassen. Dies bestätigte auch das Gutachten.
Dennoch versuchte die Versicherung eine Diskussion in der oben beschriebenen Weise anzustoßen ( Was war denn DAVOR ?). Es wurden Nachweise über die ordnungsgemäße Wartung der Heizung angefordert, Schornsteinfegerbelege und einiges mehr. Alles das war vorhanden und trotzdem gab man doch zu bedenken, dass der Monteur die Heizung bereits in einem Zustand angetroffen habe, der mit verantwortlich am Geschehen zumindest aber an der Schadenhöhe sei. Mit dieser Auffassung kamen sie nicht durch. Der Monteur war ursächlich für das Schadenereignis. Was zuvor passierte interessiert keinen Mensch, denn er hätte es in der Hand gehabt die Heizung abzuschalten oder aber auch nicht.
Soll man lachen oder weinen ? Der Heizungsmonteur gab zu Protokoll, dass er als er die Arbeiten abbrach auf dem Firmengelände einem Lagermitarbeiter begegnete und sich mit ihm unterhielt. Dieser Firmenmitarbeiter fragte ihn nun : „ Wann geht denn die Heizung wieder, es ist furchtbar kalt bei der Arbeit“. Daraufhin sei der Monteur zurückgekehrt und habe die Heizung auf kleiner Flamme wieder eingestellt.
Die Versicherung versuchte daraus einen Strick zu drehen, indem sie erklärte ihr Versicherter habe ja nur „auf Weisung“ gehandelt, mithin sei man selbst dran schuld.
Dieser Versuch den Geschädigten abzuwimmeln hat auch nicht gefruchtet . Denn: unverschämt sein – das können wir auch. Dazu brauchen wir keine Versicherung.

Sie sehen die Versicherungen tun alles mögliche und auch Abstruse um denjenigen der in Not geraten ist, abzuwimmeln oder ihm eine Mitschuld zu unterstellen
Das ist alles worum es geht: Dem Gegenüber die Kraft zu rauben, das zu verlangen, was ihm eigentlich zusteht. Daher tun Sie es denen gleich und verlangen Sie immer mehr als Sie sich selbst zugestehen würden – die werden Ihnen noch einiges davon abknöpfen! 
Bescheidenheit zahlt sich hier nicht aus. Langen Sie ordentlich zu.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist für Sie zu wissen: Wenn an einem Schadenereignis mehrere Parteien als Verursacher beteiligt sind, haben Sie das Recht sich an einen der beteiligten zu wenden und von ihm vollen Schadenersatz zu verlangen. Dieser kann den Anteil der anderen später in Form von Regress zurückfordern. Sie müssen sich also auf so eine Diskussion nicht einlassen – Sie wollen alles von einem und von wem, das bestimmen Sie !




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